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   BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71   

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BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71 (https://dejure.org/1972,1600)
BSG, Entscheidung vom 06.07.1972 - 9 RV 668/71 (https://dejure.org/1972,1600)
BSG, Entscheidung vom 06. Juli 1972 - 9 RV 668/71 (https://dejure.org/1972,1600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berechnung des Berufsschadensausgleiches des vertriebenen ehemaligen Landwirtes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsschadensausgleich - Vertreibung - Verlorene Berufsstellung - Landwirt

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 216
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.03.1969 - 9 RV 730/67

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Berufsschadensausgleich nach BVG § 30

    Auszug aus BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71
    eines Berufssoldaten der früheren Wehrmacht nur für den Fall bejaht, daß er wegen der Schädigung und nicht etwa wegen der Auflösung der Wehrmacht (4945) und wegen zu hohen Alters seinen Soldatenberuf jetzt nicht mehr in der Bundeswehr ausüben könne° Der besondere Berufsschaden im Sinne des 5 50 Abs, 2 BVG ist - ähnlich wie der im übrigen andersartige des 5 50 Abs° 3 und 4 BVG (BSG 29, 208, 210, 242) - davon abhängig, daß die derzeitige Unmöglichkeit, einen bestimmten Beruf auszuüben, "durch die Art der Schädigungsfolgen" oder "infolge der Schädigung" bedingt ist°.
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/59
    Auszug aus BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71
    Ein Grund für eine den eindeutigen Gesetzeswortlaut und -sinn beriehtigende Auslegung oder abändernde Rechtsfinfung, die unter gewissen V0raussetzungen zulässig sind und sogar geboten sein können (BSG 14, 238, 259, 245; 253 473 45; 253 55" 58), ist nicht erkennbar° Vielmehr wird die wörtliche Auslegung, die nunmehr auch der erkennende Senat für richtig hält, gerade durch Sinn und Zweck des Berufsschadensausgleichs bestätigt.
  • BSG, 19.06.1962 - 11 RV 1188/60
    Auszug aus BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71
    Dies kann im vorliegenden Fall nicht etwa wegen der Rechtsprechung zum sogenannten "Nachschaden" im Sinne des Klägers beurteilt werden, Nach ständiger Rechtsprechung können zeitlich nach der Schädigung 6, 8, des 5 1 BVG) eintretende Einwirkungen, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit einer solchen Schädigung stehen ("Nachschä-' den"), den entstandenen Schaden, der einen Versorgungsan- Spruch begründet, nicht in rechtserheblicher Weise vera größern (zu 5'50 Abs° 1, 2 und 5 BVG: BSG 17, 114, 116 ff; 19, 201, 202 f; 25, 188, 189 bis 191; BSG, BVBl 1967, 75, 74), Daraus folgt nicht etwa, wie der Senat in BSG 51, 74, 79 f angenommen hat, umgekehrt könne eine von Schädigungen im Sinne des 5 1 BVG unabhängige Einwirkung, z"B° eine Vertreibung, eine einmal dürch eine Verwundung oder sonstige Kriegseinwirkung geschaffene Berufsschädigung nicht "beseitigen oder überholen"" In Fällen der vorliegenden Art ist in der Zeit, für die ein Berufsschadensausgleich begehrt wird, nach den allein rechtlich maßgebenden Verhältnissen, die ohne die Beinverwundung in derselben Zeit beständen, überhaupt kein rechtserheblicher Schaden im Sinne des 5 1 i.V"m° @ 50 Abs, 5 und 4 BVG vorhanden, In seinem früheren Beruf als selbständiger Landwirt ist der Kläger seit seinem 1967 gestellten Antrag lediglich durch die Vertreibung geschädigt, weil er als Vertriebener in der Bundesrepublik auch bei voller körperlicher Leistungsfähigkeit wahrscheinlich nicht wieder selbständiger Landwirt werden konnte? Selbst wenn er 1944/45 zwischen Verwundung (Amputation) und Vertreibung beruflich behindert gewesen wäre, würde sich dieser Schaden seit 1967 nicht als solcher im Sinne des 5 50 Abs, 5 und 4 BVG auswirken".
  • BSG, 27.01.1967 - 9 RV 484/64

    Die Prüfung des besonderen beruflichen Betroffenseins

    Auszug aus BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71
    Übereinstimmend mit der nunmehr vom Senat zum Berufsschadensausgleich vertretenen Auffassung hat der Senat schon in einem zu 5 30 Abs, 2 BVG ergangenen Urteil (BSG 26, 78, 80) ein gegenwärtiges besonderes berufliches Betroffensein qg.
  • BSG, 06.12.1966 - 9 RV 1022/65

    Zum Berufsschadensausgleich des vertriebenen selbständigen Landwirtes

    Auszug aus BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71
    Senat im Urteil vom 17" März 1970 (BSG 51, 74) ebenso wie in dem in derselben Sache vorher ergangenen Urteil vom 6° Dezember 1966 - 9 RV 1022/65 - vertreten hat.
  • LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11

    Berufliche Betroffenheit, Versorgungsanspruch, Berufsschadensausgleich,

    Az.: 9 RV 668/71).
  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Ausschlaggebend ist, ob die vor der Schädigung innegehabte Beschäftigung später überhaupt noch von realer Bedeutung sein konnte (BSGE 34, 216; BSG, Urteil vom 08.07.1980 - 9 RV 5/80).
  • LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 1149/95

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - Ermittlung des

    Andererseits ist nach der Formulierung des Gesetzes auch denkbar, daß ein anderer, als der ursprünglich erlernte Beruf, als "Hätte-Beruf" in Betracht kommt, wenn festgestellt werden kann, daß der Beschädigte diesen -- anderen -- Beruf ohne die Schädigung ergriffen hätte (BSG. a.a.O.; BSG, Urteil vom 6. Juli 1991 -- 9 RV 668/71 -- und vom 10. Oktober 1972 -- 9 RV 748/71 --).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

    Eine vor der Schädigung innegehabte Berufsstellung genießt Versorgungsschutz und ist dementsprechend nur dann relevant, wenn sie danach überhaupt noch von realer Bedeutung sein kann (BSGE 34, 216, 220 = SozR Nr. 58 zu § 30 BVG; BSGE 40, 49, 51 = SozR 3100 § 30 Nr. 7; BSGE 41, 65, 67 = SozR 3100 § 30 Nr. 10; SozR 3100 § 30 Nr. 48 und 49; zu § 40 a: SozR Nr. 4, 8, 12 zu § 40 a BVG).
  • BSG, 23.02.1987 - 9a RV 22/86

    Lohnersatzfunktion des Übergangsgeldes und Krankengeldes - unterschiedliche

    Im übrigen findet der Rechtsgrundsatz der überholenden Kausalität hier, wie allgemein im Recht der KGV, keine Anwendung (BSGE 31, 7", 81 : SozR Nr. 41 zu 5 30 BVG; BSGE 34, 216, 220 : SozR Nr. 58 zu 5 30 BVG).
  • BSG, 30.09.1980 - 10 RV 45/79

    Vergleichseinkommen nach der Besoldungsgruppe

    Danach ist festzustellen, welche Rechnungsgrößen betragsmäßig ab Antrag (5 60 Abs. 1 Satz 1 BVG) einander gegenüberzustellen sind (BSGE 52, 1; 34, 216; 57, 80; SOZR 5100 5 50 Nr. 10).
  • LSG Hessen, 25.06.1975 - L 5 V 316/70

    Beschädigter vollzieht sozial gleichwertigen Berufswechsel nach dem Krieg -

    Es kommt also darauf an, ob der Beschädigte denjenigen Beruf, den er ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen wahrscheinlich ausüben würde, ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann und daß er dadurch einen wirtschaftlichen Schaden - einen Einkommensverlust - erleidet, wobei dieser im Zeitpunkt der Antragstellung noch bestehen muß (BSG 32, 1 ff.; Urt. v. 6. Juli 1972 Az.: 9 RV 668/71).
  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 744/71

    Durch Vertreibung verlorengegangene Berufsstellung

    Der 9. Senat des BSG hat unter Aufgabe seiner Rechtsprechung (BSG 31, 74) mit Urteil vom 6. Juli 1972 (9 RV 668/71 - noch nicht veröffentlicht -) ausgesprochen, daß der Berufsschadensausgleich nicht nach der durch Vertreibung verlorenen Berufsstellung eines selbständigen Landwirts zu berechnen ist, wenn der Beschädigte infolge der Vertreibung nach seinen Berufs- und Lebensverhältnissen in der Zeit, für die er diese Leistung begehrt, nicht wahrscheinlich wieder selbständiger Landwirt wäre.
  • BSG, 12.12.1972 - 8 RV 409/72

    Maßgebende Zeitpunkte

    Der durch den Berufsschadensausgleich (bzw Schadensausgleich) auszugleichende Schaden muß in der Zeit bestehen, für die der Ausgleich begehrt wird (vergleiche BSG 1970-09-16 10 RV 627/68 = BSGE 32, 2 und BSG 1972-07-06 9 RV 668/71 = VersorgB 1973 RsprNr 2).
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